AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Glashandel Welz GmbH & Co. KG

Am Gut Baarking 8

46395 Bocholt

Deutschland

Tel:  02871 – 2413520

Fax: 02871 – 2413529

E-Mail: info@glashandel-welz.de

USt-IdNr.: DE249851565

Definitionen:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden nachstehende Begriffe, einschließlich ihrer Pluralformen mit folgender Bedeutung:

(1) Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Käufer im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(4) Verkäufer im Sinne der AGB ist Glashandel Welz GmbH & Co. KG.

  • 1 Allgemeines, Geltung der AGB

(1) Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf Grund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle jetzigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, auch per E-Mail, vereinbart und schriftlich durch uns bestätigt werden.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden jederzeit über unsere Homepage in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter unserer Firmenanschrift oder unter der E-Mail-Adresse info@glashandel-welz.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

(3) Die ladungsfähige Anschrift von Glashandel Welz GmbH & Co. KG, sowie dessen Vertretungsberechtigten können insbesondere der Rechnung entnommen werden.

(4) Es gilt das Recht der BRD.

  • 2 Angebot u. Annahme

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen im Rechtssinne nur die Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.

(2) Der Vertragspartner ist zur sofortigen Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit unserer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung verpflichtet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt der von uns erteilten Annahmeerklärung/ Auftragsbestätigung.

(3) Wünsche des Vertragspartners können nur solange berücksichtigt werden, wie mit der Ausführung (Herstellung, Zuschnitt oder Bearbeitung) noch nicht begonnen worden ist. Danach ist eine Berücksichtigung nicht mehr möglich. Erfolgt sie dennoch, so bedingt dies Mehrkosten.

(4) Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt bindend, zu dem der Vertragspartner seine Bestellung abgegeben hat und diese durch uns schriftlich bestätigt wurde, bzw. wenn der Vertragspartner seinerseits unser Angebot schriftlich bestätigt hat. Sollte dieses via online Kommunikation (E-Mail) stattfinden, hat das Rechtsgeschäft auch ohne Unterschrift volle Gültigkeit.

(5) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Zudem sind die von uns angebotenen Glasstärken nur eine Empfehlung. Eine projektbezogene, statische Vordimensionierung der Gläser wurde von uns nicht durchgeführt.

(6) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischen Weg, werden Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Käufers per E-Mail zugesandt.

  • 3 Lieferung und Leistung

(1) Sofern nicht ausdrücklich eine als verbindlich bezeichnete Aussage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit dem Tag der Klarstellung aller technischer u. sonstiger Details des Auftrages (gem. §4 Ziff. 1 u. 2), sowie dem Geldeingang der vorher festgelegten Summe auf unserem Firmenkonto. Sie verlängert sich um den Zeitraum, der gegebenenfalls durch nachträgliche Änderungen am Auftragsgegenstand selbst entstehen kann.

(2) Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Bei Anlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn zur Verfügung gestellt wird bzw. von einer, durch den Vertragspartner zur Annahme berechtigten Person z.B. in dessen Abwesenheit entgegengenommen wird. Erfolgt die Auslieferung durch einen Vorlieferanten, gelten dessen AGB bezüglich der Übergabe der Ware und der Vorlieferant ist für die ordnungsgemäße Auslieferung der Ware verantwortlich. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer –der vom Käufer beauftragt wurde– geht die Gefahr auf den Käufer über.

(3) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Vertragspartners verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Sollten wir zur Einlagerung in unseren eigenen Geschäftsräumen über einen mit dem Vertragspartner vereinbarten Zeitpunkt hinaus gezwungen sein, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Schäden.

(4)Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich –auch innerhalb eines Verzuges– angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insb. auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege, Rohstoffmangel, Transportbruch etc.), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vor- und Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  • 4 Änderungsvorbehalt, Mitwirkungspflichten des Käufers (Datenangabe, Abladen)

(1) Der Verkäufer führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Käufer angelieferten bzw. übertragenen Daten aus. Die Daten sind in dem vom Käufer in den Auftragsformularen bzw. dem im eShop angegeben Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Verkäufer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das betreffende Format ist seitens des Verkäufers schriftlich genehmigt.

(2) Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten (insb. für das Aufmaß der zu fertigenden Isolier- und oder Monogläser (z.B. ESG, VSG), d.h. alle Maßangaben in cm, Breite x Höhe) verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht vom Verkäufer zu verantworten sind.

(3) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin ab Ladekante Lkw die Ware angenommen und abgeladen wird. Findet bei Anlieferung der Ware der Transporteur, beim Empfänger, keine befestigte Fahrbahn vor, bzw. ist eine Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Ebenso muss eine empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware abnimmt und den Lieferschein unterzeichnet. Wartezeiten werden entsprechend im Güterfernverkehr gem. KVO und im Güternahverkehr gem. GNT berechnet.

(4) Verlangt der Käufer in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschl. Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich berechnet. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.

(5) Der genaue Liefertag wird dem Käufer min. 2 Werktage vor Lieferung mitgeteilt. (Da die Lkw-Tour mehrere Kunden umfasst, kann nur der Tag, nicht die genaue Uhrzeit genannt werden).

  • 5 Versand und Verpackung

(1) Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt ausschließlich unter transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten.

(2) Für die Verpackung und deren Berechnung sind die jeweiligen Preislisten und Sondervereinbarungen maßgebend, die dem jeweiligen Vertrag zugrunde gelegt werden. Mehrwegverpackungen/Glastransportgestelle sind Eigentum des Lieferanten bzw. des Verkäufers und werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Der Käufer verpflichtet sich zur Rückführung unserer Mehrwegverpackung innerhalb von 20 Tagen seit dem Empfang. Verzögert sich die Rückgabe über den 20.Tag hinaus, sind wir berechtigt, ab dem 21.Tag 5,- € je Mehrwegverpackung und Tag zu berechnen, maximal jedoch den Betrag des Wiederbeschaffungswertes der Mehrwegverpackung. Dieser beträgt 500,- €, sofern nicht der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist, und wird 30 Tage nach Erhalt des Gestells in Rechnung gestellt, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über und werden nicht zurückgenommen

  • 6 Preise, Fälligkeit, Aufrechnung

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Endpreis versteht sich in € per m² netto, zzgl. Verpackung, Fracht- und Lieferpauschale, zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt., sowie der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Energie- und Mautkosten. Die Mindestberechnungsfläche beträgt 0,5m². Die Inhaltsberechnung erfolgt nach durch 3-teilbaren Maßen. Die Preise gelten bis Ladekante Lkw an der mit dem Käufer vereinbarten Lieferadresse.

(2) Modellgläser: Berechnung erfolgt nach umschriebenem Rechteck zuzüglich unterschiedlicher Modellzuschläge.

(3) Unsere Bankverbindung, sowie die Zahlungsbedingungen werden Ihnen mit der Auftragsbestätigung übermittelt. Die Lieferzeiten und Versandkosten entnehmen Sie bitte den einzelnen Angeboten.

(4) Änderungen sind nur möglich, solange das Glas noch nicht zugeschnitten ist und unter bedingten Lieferzeit-Verzögerungen.

(5) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(6) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(7) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags-verhältnis beruht.

  • 7 Rückgaberecht/Widerrufsbelehrung

(1) Der Käufer als Verbraucher kann die erhaltenen Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware, beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. §312 c Abs. 2 BGB i.V.m. §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sowie unserer Pflichten gem. §312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. §3 BGB-InfoV. Nur bei nichtpaketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware, oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Glashandel Welz GmbH & Co. KG
Am Gut Baarking 8
46395 Bocholt
Deutschland

Tel:  02871 – 2413520
Fax: 02871 – 2413529

E-Mail: info@glashandel-welz.de

(2) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für den Verkäufer mit dem Empfang.

(3) Das Rückgaberecht gemäß §7 Ziffer 1 und 2 besteht nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist (§312d Absatz 4 BGB). Die von uns angebotenen Isoliergläser, Monogläser (bspw. ESG, VSG) sowie Fenster werden gemäß den vom Verbraucher angegebenen Spezifikationen gefertigt und sind wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abzusetzen. Ein Rückgaberecht besteht deshalb bei in unserem Shop bestellten Waren nicht.

  • 8 Gefahrübergang

(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(3) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.

(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  • 9 Haftung für Mängel, Mängelanzeige, Rügepflicht gem. §377 HGB

(1) Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur die zweimalige Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).

(2) Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

(3) Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.

(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt), den Kaufpreis mindern (Minderung) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß §9. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.

(6) Ist der Käufer Verbraucher, so muss er offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mängelanzeige sind Mängelrechte wegen diesen offensichtlichen Mängeln gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer diese Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat.

(7) Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so muss er seiner nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen sein. Bei Verstoß gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß §377 HGB gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.

(8) Es wird keine Haftung aus nachfolgenden Gründen übernommen:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (Pflege- und Wartungshinweise), ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verkäufer erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter.

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(10)Die von uns geschuldete Beschaffenheit des Glases richtet sich im Einzelnen nach den gemeinsamen „Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas“ des Bundesinnungsverbandes des Gläserhandwerks, Hadamar und des Bundesverbandes Flachglas Großhandel, Isolierglasherstellung, Veredelung e.V., Troisdorf. Auf Verlangen des Bestellers übermitteln wir ihm diese Richtlinie.

(11) Bei Isolierglas können sog. Interferenzen, d.h. Erscheinungen in Form von Spektralfarben, auftreten. Sie werden durch besonders plane Glasoberflächen hervorgerufen und stellen keinen Mangel dar. In Bezug auf Interferenz-erscheinungen ist deswegen eine Gewährleistung

ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Produktion von Isolierglas besteht ein Gleichgewicht zwischen dem Druck in der Verglasungseinheit und dem äußeren barometrischen Druck. Dieses Gleichgewicht kann durch Temperaturänderungen oder durch Änderungen des äußeren barometrischen Drucks gestört werden. Die Folge kann konkave oder konvexe Durchbiegungen der Einzelscheiben sein. Dadurch sind in der Außenansicht die Spiegelbilder verzerrt. Diese physikalisch bedingte Erscheinung ist eine spezifische Eigenschaft hermetisch verschlossener Verglasungseinheiten und hat absolut nichts mit der Qualität des Glases zu tun. Sie kann daher keinesfalls Gegenstand einer Reklamation sein.

Die Herstellung von ESG-Glas erfolgt durch einen Vorspannunsprozess. Die Spannungszonen zeigen sich bei polarisiertem Licht. Da das natürliche Tageslicht je nach Wetter und Tageszeit mehr oder weniger polarisierte Anteile aufweist, können farbige Ringe o.ä. sichtbar werden; sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.

(12) Glasstatik: Wir haben die von ihnen vorgegebenen Glasdicken übernommen, die durch uns nicht auf Richtigkeit überprüft wurden. Falls die örtliche Baubehörde einen statischen Nachweis verlangt, kann dieser nur durch einen anerkannten Statiker erstellt werden. Punktgehaltene Verglasungen bedürfen grundsätzlich einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde. Ist eine ZiE erforderlich, so ist dies durch die Bauherren/ Bauherrenvertreter zu beantragen. Bei der Ausführung von absturzsicheren Verglasungen sind die TRAV zu befolgen. Weiterhin sind die Auflagen der jeweiligen LBO einzuhalten. Eine evtl. erforderliche ZiE sowie statische Berechnungen sind bauseits zu erbringen und in unserem Angebot nicht enthalten.

  • 10 Haftung für Schäden, Garantie u. Zusicherung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere

  • in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
  • nach dem Produkthaftungsgesetz

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

(3) Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.

  • 11 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:

Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.

Der Verbraucher verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen Ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Verbraucher.

(2) Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:

  1. a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. b) Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

c)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

d)Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretenen Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  1. e) Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

f)Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

  1. g) Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  2. h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
  • 12 Datenschutz

(1) Wir werden sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern Einwilligung des Betroffenen oder rechtliche Gestattung vorliegen.

(2) Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

  • 13 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

  • 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Verbrauchers günstiger sind; vgl. Art. 29 EGBGB.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: Januar 2021